Mediation
Die Mediation und das Kooperative Anwaltsverfahren sind neue, innovative Methoden zur außergerichtlichen, alternativen Streitbeilegung.
Mediation:
Gerichtsverfahren dauern lange und verursachen häufig erhebliche Kosten.
Die Mediation hingegen ist ein außergerichtliches Verfahren in dem der Mediator als neutraler Dritter ohne Entscheidungsbefugnis den Beteiligten hilft, ihren Konflikt selbst beizulegen.
Der geschulte Mediator unterstützt die Parteien bei der Feststellung ihrer Probleme, Interessen und Ziele und fördert gemeinsame Lösungen durch die Ergründung von Möglichkeiten, den Streit beizulegen. Ziel ist es, die Mediation mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung der Konfliktparteien abzuschließen. Jede Partei behält die Kontrolle über Inhalt und Ausgang des Verfahrens und eine gemeinsam erarbeitete Lösung wird den Bedürfnissen beider Parteien gerecht.
Ein geklärter Konflikt ermöglicht die weitere Zusammenarbeit und Mediation eignet sich daher insbesondere überall dort, wo Beziehungen betroffen sind, deren Fortbestand von Interesse ist, somit bei:
- Konflikten zwischen Unternehmen
- Konflikten im Unternehmen zwischen Gesellschaftern, Managern, bei Fusionen etc.
- Arbeitskonflikten
- Erbschaftskonflikten
- Mietstreitigkeiten
- Ehescheidung etc.
Mediation bedeutet, den Blick in die Zukunft zu richten und Lösungen ohne Verlierer zu finden.
Kooperatives Anwaltsverfahren (Collaborative Law):
Das Kooperative Anwaltsverfahren beginnt mit der freiwilligen Verpflichtung der Konfliktparteien gemeinsam mit ihren jeweiligen Rechtsanwälten die Lösung ihres Problems durch außergerichtliche Einigung zu erarbeiten. Ähnlich den Prinzipien der Mediation - jedoch ohne Mediator - werden bei diesen Gesprächen die Hintergründe des Konflikts und die Interessen und Ziele der Parteien dargestellt, um rascher als bei gerichtlicher Auseinandersetzung ein besseres Ergebnis im Sinne der Parteien zu erzielen.
Die beteiligten Rechtsanwälte sind besonders geschult und gemeinsam für den Ablauf der Gespräche verantwortlich, vertreten jedoch im Verfahren die Interessen ihrer Parteien. Die Rechtsanwälte im Kooperativen Anwaltsverfahren übernehmen insbesondere auch die mit ihren Parteien abgestimmte Verpflichtung, ihre Partei unter keinen Umständen vor Gericht zu vertreten, falls es zu keiner Einigung im kooperativen Anwaltsverfahren kommt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Verpflichtung ein erheblicher Ansporn zur Einigung ist, sodass bisher nahezu alle Kooperativen Anwaltsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

