Hauska & Matzunski Rechtsanwälte

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Arbeitsrecht

Recht auf Beschäftigung eines Berufsfußballers bei entsprechender Qualifikation.
In der Rechtsprechung wurde ein allgemeines Arbeitnehmerrecht auf Beschäftigung nicht anerkannt. Allerdings wurde Arbeitnehmern, bei denen das Brachliegen ihrer Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust führt, in gewissem Umfang ein solches Recht zuerkannt. In einer Entscheidung hat der OGH (9ObA121/06v) diese Überlegungen auf hoch qualifizierte Berufsfußballspieler übertragen, bei denen die Nichtbeschäftigung nicht nur zum Verlust ihres „Marktwerts“, sondern vor allem zur Minderung des fußballerischen Niveaus führen muss. Es umfasst das Recht des Berufsfußballspielers auf Beschäftigung zwar nicht das Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft. Allerdings kann der Fußballverein durch Richterspruch verpflichtet werden, dem Spieler die Teilnahme am Training seiner Kampfmannschaft und an Lehrgängen zu ermöglichen.

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