Hauska & Matzunski Rechtsanwälte

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Verkehrsrecht

Personenschaden, Meldeverpflichtung.

Ein an einem Unfall Schuld tragender Lenker hat von sich aus andere Unfallbeteiligte nach allfälligen Verletzungen zu befragen und bei Vorliegen solcher unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.
(UVS Tirol 22.10.2008, 2008/27/2386-2)

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