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Stornierung von durch Phishing gebuchtes Guthaben.

Die österreichische „Distanzmitarbeiterin" eines englischen Unternehmens wurde von diesem informiert, dass ein „Kunde“ des Unternehmens einen Betrag von € 8.400,00 auf ihr Konto überwiesen habe. Diese Überweisung wurde aber über Veranlassung eines unbekannten Dritten beauftragt, der sich die Zugangsdaten zu dem Konto im Wege des sogenannten „Phishing" illegal beschafft hatte. Die „Distanzmitarbeiterin" wurde jedenfalls angewiesen, den gutgebuchten Betrag weiter zu transferieren, was sie auch machte. Nach Reklamation des „Phishing“-Opfers stornierte die Bank die Gutschrift auf dem Konto der „Distanzmitarbeiterin", welches damit einen Negativsaldo aufwies.
Der Oberste Gerichtshof meinte zu diesem Fall, dass die Bank das Guthaben stornieren dürfe, auch wenn dann eine nichtbewilligte Überziehung auf dem Konto entstehe.
(UVS Tirol 22.10.2008, 2008/27/2386-2)

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