Hauska & Matzunski Rechtsanwälte

News

Sozialrecht

Erstattung der Behandlungskosten bei Alkoholisierung einer Minderjährigen.

Eine Minderjährige konsumierte übermäßig alkoholische Getränke und musste mit der Rettung ins Spital eingeliefert werden. Dort wurde zur diagnostischen Einschätzung der Alkoholisierung der Minderjährigen eine Blutabnahme durchgeführt, da nicht bekannt war, was sie alles eingenommen hatte. Es stellte sich heraus, dass ein alkoholisierter Zustand nur mäßigen Grades (1,5 ‰) vorlag.
Die Krankenkasse lehnte es ab, die Anstaltspflege im Spital zu bezahlen. Der Oberste Gerichtshof vertrat die Meinung, dass bis zur Klärung des Krankheitszustandes der Patientin ein Anspruch auf Krankenbehandlung und Anstaltspflege besteht. Ab dem Zeitpunkt, zu dem klar ist, dass nur eine Alkoholisierung mäßigen Grades vorliegt, muss jedoch der gesetzliche Vertreter der Minderjährigen für die Kosten einstehen.

© Hauska & Matzunski

Struktur und Inhalt dieser Webseite einschlie�lich der angebotenen Informationen oder Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die vollständige oder teilweise Verwendung von Informationen oder Daten zu anderen als rein privaten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle Rechte sind vorbehalten.