Hauska & Matzunski Rechtsanwälte

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Familienrecht

Verweigerung des Besuchsrechts des Kindes.

Eine außerehelich geborene Minderjährige, deren Eltern getrennt leben, hatte den Wunsch, ihren Vater kennen zu lernen. Unter Berufung auf ein Recht auf Kennenlernen und persönlichen Verkehr mit ihrem Vater wollte sie das Besuchsrecht zwischen ihr und ihrem Vater gerichtlich erzwingen.
Der Oberste Gerichtshof wies den Antrag der Minderjährigen auf Regelung des Besuchsrechts ab, da der Vater den Besuchskontakt ausdrücklich ablehnte.  Das Recht der Minderjährigen auf Besuchskontakte mit seinem getrennt lebenden Elternteil ist also gegen dessen Willen nicht durchsetzbar.

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