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Schadenersatzrecht
Haftung für mangelhafte Auswahl des Winterräumungsdienstes.
Anfang Jänner überquerte eine Frau einen Gehweg innerhalb einer Liegenschaft, rutschte aufgrund der fehlenden Räumung und Streuung des Weges aus und verletzte sich. Mit der Betreuung der Gehwege auf der Liegenschaft war ein selbstständiger Unternehmer beauftragt, der trotz starkem Niederschlag am Vortag, welcher anschließend gefroren war, seinen Pflichten nicht nachkam.
Fraglich war nun die Verantwortlichkeit der Eigentümer der Liegenschaft, zumal diese ja ihre Räumungspflichten an einen Unternehmer delegiert hatte. Nach Meinung des Obersten Gerichtshofs trifft den Liegenschaftseigentümer aufgrund seiner Haftung als Weghalter bei der Auswahl des Unternehmers ein Verschulden, wenn er sich nicht vergewissert, ob dieser wirklich für die ihm übertragenen Aufgaben qualifiziert ist.

