Service - Hauska & Matzunski Rechtsanwälte

Patientenverfügung:

Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung einer Person, mit der diese eine bestimmte medizinische Behandlung für den Fall ausschließt, dass sie im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Wir beraten die Person über das Wesen und die rechtlichen Folgen einer Patientenverfügung, über die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs sowie über die Notwendigkeit einer Erneuerung nach fünf Jahren. Der Errichtung einer Patientenverfügung hat eine umfassende ärztliche Aufklärung vorauszugehen, deren Vornahme vom Arzt mit seiner Unterschrift zu dokumentieren ist. Die Person wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine verbindliche Patientenverfügung vom jeweiligen Arzt selbst dann befolgt werden muss, wenn der Patient voraussichtlich sterben wird, wobei der Patient ferner darüber zu belehren ist, dass der behandelnde Arzt in solchen Situationen auch Angehörige nicht befragen darf. Wir haben somit dafür Sorge zu tragen, dass die Person Tragweite und Auswirkungen ihrer rechtsgeschäftlichen Verfügung verstanden hat.

Die Patientenverfügung muss sowohl von der betroffenen Person als auch vom Rechtsanwalt eigenhändig unterfertigt werden.

Die Patientenverfügung kann in das elektronische Urkundenarchiv und Register der Rechtsanwälte aufgenommen werden und ist dadurch vor Verlust geschützt.

Vorsorgevollmacht:

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine ihm vertraute Person als Bevollmächtigten, für ihn im Fall seiner vorübergehenden oder dauernden Handlungsunfähigkeit (Unfall, Krankheit etc.) sämtliche durch den Umfang der Vorsorgevollmacht definierte Angelegenheiten (Aufenthalt und Wohnung, Gesundheit, Vermögen, Bank und Behörden etc.) zu besorgen.

Diese Vorsorgevollmacht verhindert, dass bei Eintritt der Handlungsunfähigkeit ein möglicherweise nicht gewünschter gerichtlicher Sachwalter bestellt wird, der sodann alle Entscheidungen für den Betroffenen trifft und nicht eine Person, welche dem Betroffenen nahe steht und der er vertraut.

Die für die Vorsorgevollmacht notwenige Urkunde wird von uns verfasst und vom Vollmachtgeber und ebenso von uns eigenhändig unterfertigt. Die Urkunde kann in das elektronische Urkundenarchiv und Register der Rechtsanwälte aufgenommen werden und ist somit vor Verlust geschützt.

Elektronisches Testamentsregister:

Wir verfassen und bezeugen im Auftrag unserer Mandanten entsprechend ihrem Willen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen, welche im Original in unserem Banksafe hinterlegt oder in das elektronische Urkundenarchiv mit unserer autorisierten Signatur aufgenommen und im elektronischen Testamentsregister der Rechtsanwälte registriert werden.

Das hat den erheblichen Vorteil, dass das Original vor Verlust geschützt ist und nicht unterschlagen werden kann. Im Todesfall wird der mit der Nachlassabwicklung betraute Notar als Gerichtskommissär das elektronische Testamentsregister abfragen, die Hinterlegung einer letztwilligen Verfügung feststellen und diese anfordern.

Elektronisches Urkundenarchiv:

Die österreichischen Rechtsanwälte haben ein elektronisches Urkundenarchiv eingerichtet, in welches Urkunden mit unserer autorisierten elektronischen Signatur mit der rechtlichen Qualität eines Originals bei hohem Sicherheitsniveau schnell und kostengünstig archiviert werden können.

Das elektronische Urkundenarchiv erlaubt sicheres Eingeben und Abfragen von Daten durch den Einsichtsberechtigten sowie den Urkundenverkehr mit Gerichten (Grundbuch, Firmenbuch etc.). Die Echtheit der Dokumente wird durch die sichere digitale Signatur gewährleistet.

Elektronisches Treuhandbuch:

Wir sind Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer, welche für die Durchführung von treuhändischen Abwicklungen das elektronische Treuhandbuch eingerichtet hat.

Alle Verträge, in deren Rahmen wir den schriftlichen Auftrag übernehmen, einen Geldbetrag von über € 40.000,00 als Treuhänder zu verwahren und auszufolgen, müssen der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemeldet und mit fortlaufender Nummer, Bankverbindung, Rechtsgeschäft, Höhe des Treuhandbetrages, voraussichtliche Erledigungsfrist etc., in das elektronische Treuhandverzeichnis aufgenommen werden. Bei Zustimmung des Treugebers werden auch Name, Adresse und Kontonummer sowohl des Treugebers als auch der begünstigten Person registriert.

Der Rechtsanwalt hat das Geld auf ein eigens für dieses Rechtsgeschäft eingerichtetes Konto (Anderkonto) einzubezahlen. Die Geldbewegungen unterliegen der stichprobenartigen Kontrolle durch die Tiroler Rechtsanwaltskammer. Diese hat eine Versicherung abgeschlossen, an der wir angeschlossen sind und die den jeweiligen Treuhandbetrag bis zu einer bestimmen Höchstgrenze deckt.

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